Mitgliedsbeiträge

  • Vollmitglieder zahlen 2,- Euro/Monat (24,- Euro/Jahr)
  • Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit
  • Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages, der Gebühren und Umlagen Sorge zu tragen. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen sind spätestens am 1. März eines laufenden Jahres an den Verein zur Zahlung fällig und müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vereins eingegangen sein. Ist der Beitrag zu diesem Zeitpunkt bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug.
  • Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
  • Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
  • Für zusätzliche Angebote (z.B. Wasser, Strom) können gesonderte Gebühren und Umlagen erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.